Qualitätskriterien für Hochschulen

Die folgenden Prüffragen sollen Interessenten für ein Eventstudium Anhaltspunkte für die Einschätzung bieten, ob der angebotene Studiengang bestimmten Anforderungen an Qualität und einem bestimmten Standard entspricht. Ebenso sollen sie Arbeitgebern oder Kunden als Handreichung dienen, die es erlaubt, die Qualität der Abschlüsse selber direkt einzuordnen (z.B. bei Prüfung einer Bewerbung eines Studienabsolventen). Die Fragen sind als unverbindliches Angebot zu sehen und allein aus Sicht des QZVE gefasst und stellen keine allgemeine Bewertung dar.

 

 

  • Handelt es sich beim Anbieter des Studiengangs um eine staatlich anerkannte Hochschule (egal ob in staatlicher oder privater Trägerschaft)? Dies kann eine Universität, eine Fachhochschule oder eine Duale Hochschule sein.
  • Oder handelt es sich um einen Anbieter, der die nicht geschützten Begriffe „Akademie“ und „Studenten“ benutzt, obwohl kein akkreditierter Studiengang angeboten wird?
  • Handelt es sich um eine in Deutschland ansässige Hochschule?

 

Nur in Deutschland ansässige Hochschulen dürfen im Rahmen von staatlich anerkannten Studiengängen in Deutschland den Titel eines Bachelor of Arts (B.A.) oder Bachelor of Science (B.Sc.) vergeben.

 

Nicht alle Bachelorabschlüsse ausländischer Hochschulen werden für ein weiterführendes Masterstudium von deutschen Hochschulen anerkannt, gleiches gilt für Abschlüsse aus nicht akkreditierte Studiengänge.

 

Eine nicht-hochschulische Institution („Akademie“) darf keine eigenen akademischen Abschlüsse vergeben. Der Abschluss der „Akademie“ wird in Kooperation mit einer ausländischen oder inländischen Hochschule von dieser vergeben. Der Hintergrund und die Kompetenz der jeweiligen kooperierenden Hochschule (denn nur diese kann den Titel vergeben und sollte die Qualität des Angebots in Deutschland sichern) ist dann zu prüfen.